- Gläubigerinteresse
- {{stl_3}}Gläubigerinteresse {{/stl_3}}{{stl_10}}nt {{/stl_10}}{{stl_51}}{{/stl_51}}{{stl_12}}jur {{/stl_12}}{{stl_7}}→ {{/stl_7}}{{stl_38}}Gläubigeranspruch {{/stl_38}}
Neue deutsche Polnisch-Deutsch. 2014.
Neue deutsche Polnisch-Deutsch. 2014.
Konzernhaftung — Der Begriff Konzernhaftung beschreibt das haftungsrechtliche Innen und Außenverhältnis von rechtlich selbständigen Unternehmen, die in einer wirtschaftlichen Einheit unter einer einheitlichen Leitung zusammengeschlossen sind, gegenüber… … Deutsch Wikipedia
NSDAP — Parteiflagge der NSDAP (von 1935 bis 1945 auch Nationalflagge des Deutschen Reiches) … Deutsch Wikipedia
Nationalsozialistische Deutsche Arbeiter-Partei — Parteiflagge der NSDAP (von 1935 bis 1945 auch Nationalflagge des Deutschen Reiches) … Deutsch Wikipedia
Nationalsozialistische Deutsche Arbeiter Partei — Parteiflagge der NSDAP (von 1935 bis 1945 auch Nationalflagge des Deutschen Reiches) … Deutsch Wikipedia
Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei — Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei … Deutsch Wikipedia
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Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte — Durch einen Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter (auch: Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte , abgekürzt durch VSD oder VSzD) kann auch ein Dritter (Nicht Vertragspartner) von der Schutzwirkung vertraglicher Pflichten umfasst werden und… … Deutsch Wikipedia
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Kapitalmarkt — Ka|pi|tal|markt 〈m. 1u〉 Markt für Geldkapital * * * Ka|pi|tal|markt, der (Wirtsch.): Markt für langfristige Kredite u. Kapitalanlagen. * * * Kapitalmarkt, der Markt für langfristige Kredite und Kapitalanlagen. Der Kapitalmarkt i. w. S. umfasst… … Universal-Lexikon